Ab wann kann mein Kind schwimmen lernen?
- Nass gespritzt zu werden
- zu tauchen und für 5 Sekunden die Luft unter Wasser anzuhalten
- die Augen unter Wasser zu öffen
- ins Wasser zu springen
- über eine normale Hand-Fuß-Koordinationsfähigkeit verfügen
- sich in einer fremden Umgebung von den Eltern für eine Stunde zu trennen und einer neuen Bezugsperson anzuvertrauen
Mein Kind hat noch viel Angst vor dem Wasser. Kann ich es dennoch zum Schwimmkurs anmelden?
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an schwimmkurs@wasserwacht-schwerin.de.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes
- Telefonnummer
Bitte beachten Sie, dass wir nur E-Mails mit vollständigen Angaben bearbeiten können.
Wie erfahre ich, wann der Kurs beginnt?
Unsere Kurse beginnen in der Regel im Februar nach den Winterferien und im September eines jeden Jahres. Sie erhalten die Anmeldebestätigung mit allen wichtigen Informationen per Mail. Bitte überprüfen Sie auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner.
Dürfen die Eltern mit in die Schwimmhalle zum zuschauen?
Wie hoch ist die Kursgebühr?
Der Schwimmlernkurs kostet 120 €. Die Kursgebühr ist vor dem ersten Ausbildungstag auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Zum ersten Ausbildungstag bringen Sie dann bitte den Einzahlungsbeleg mit.