You are on the English websiteSie befinden sich auf der deutschen WebsiteWe do not provide this content in your preferred language
You are on the German website, you can use the switch to switch to the English oneSie befinden sich auf der englischen Website, Sie können mit dem Schalter auf die deutsche Website wechselnYou can use the switch to switch to the another available language if you want
Am 14.12.2019 feierten wir mit Euch unsere Weihnachtsfeier. Fast 40 Kinder spielten und tobten mit ihren Trainern und Eltern in der Sporthalle um die Wette.
Dank Euch und euren Eltern hatten wir auch…
Inhaltsverzeichnis
A. Eine kurze Einführung
Die Entwicklung der Genfer Abkommen Der Grundsatz der Genfer Abkommen Benutzungshinweis
B. Der Schutz der Zivilbevölkerung
Wie muss die…
Voraussichtlich ab. dem 6. Januar 2024 bieten wir wieder neue Seepferdchenkurse an.
Seepferchenkurs
Zeitraum: 02.09.23 – 16.12.2023
Wann?: immer Samstag zwischen 13:45 Uhr – 16:30 Uhr
(2 Kurse je…
§ 1 - Selbstverständnis
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der…
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil…
1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen
Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…
Ansprechpartner
Kreisleiter
Sebastian Spannaus - kreisleitung@wasserwacht-schwerin.de
Leitung der Gemeinschaft Vertretung der Gemeinschaft nach außen Vertretung der Interessen der Gemeinschaft im…
Unabhängig von den Ursachen (beispielweise starke Blutungen, Flüssigkeitsverlust, Angst/Erschrecken) beruht ein Schock immer auf einem Missverhältnis zwischen erforderlicher und tatsächlicher …
Gemäß Art. 42 der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 gilt ein Gebiet als besetzt, "wenn es sich tatsächlich in der Gewalt eines feindlichen Heeres befindet." Erforderlich ist hierfür, dass…
Verwundete, kranke oder schiffbrüchige Soldaten sind mit Menschlichkeit zu behandeln. (Art. 12 II GA I; Art. 12 II GA II; Art. 10 II ZP I; Art. 7 I ZP II) Ein Unterschied darf nur im Sinne von…